Können wenige Minuten bereits eine unberechtigte Nutzung darstellen?
Wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem Privatparkplatz hält oder parkiert, kann dies die berechtigte Person auch dann beeinträchtigen, wenn die Situation nur wenige Minuten dauert.
Eine sehr kurze Dauer macht die Nutzung daher nicht automatisch zulässig. Umgekehrt sollte sie auch nicht ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände automatisch zu einer Entschädigungsforderung führen.
Die gewählte Reaktion sollte zur verursachten Beeinträchtigung, zu den klar kommunizierten Regeln und zum tatsächlich notwendigen Bearbeitungsaufwand passen.
Die Dauer ist nicht das einzige Kriterium
Für die Beurteilung der Situation können insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:
- Wurde die berechtigte Person daran gehindert, ihren eigenen Parkplatz zu benutzen?
- Wurde eine Einfahrt, Ausfahrt, Lieferzone oder ein Sicherheitszugang blockiert?
- War der Platz für Kunden, Patienten, Besuchende oder Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert?
- War die Signalisation klar und sichtbar?
- Befand sich die fahrzeugführende Person in der Nähe und konnte sie das Fahrzeug sofort wegstellen?
- Handelte es sich um einen ersten Fall oder um eine wiederholte unberechtigte Nutzung?
- Waren tatsächlich Schritte nötig, um die Situation zu dokumentieren und zu bearbeiten?
Zwei Nutzungen von gleicher Dauer können somit sehr unterschiedliche Folgen haben.
Wann ist eine Verwarnung vorzuziehen?
Eine Verwarnung kann insbesondere angemessen sein, wenn:
- der Halt sehr kurz war;
- keine erhebliche konkrete Beeinträchtigung festgestellt wurde;
- es sich offensichtlich um einen ersten Irrtum handelt;
- die fahrzeugführende Person sofort ermittelt werden kann und das Fahrzeug wegstellt;
- die Parkplatzregeln kürzlich eingeführt oder geändert wurden;
- die Signalisation verständlicher gestaltet werden könnte.
Die Verwarnung erinnert klar an die Nutzungsbedingungen und gibt der betroffenen Person Gelegenheit, ihr Verhalten anzupassen.
Sie kann zudem dazu beitragen, eine gute Beziehung zu Besuchenden, Kunden, Patienten oder zur Nachbarschaft zu bewahren.
Wann kann eine Entschädigungsforderung angemessen sein?
Eine Entschädigungsforderung kann geprüft werden, wenn die Nutzung trotz ihrer relativ kurzen Dauer eine konkrete Beeinträchtigung verursacht oder eine besondere Bearbeitung erfordert.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn:
- die berechtigte Person ihren Parkplatz nicht mehr benutzen kann;
- eine Durchfahrt, Lieferung oder ein Zugang blockiert wird;
- der Parkplatz für den Betrieb eines Geschäfts oder einer Einrichtung erforderlich ist;
- die Signalisation klar ist und die Bedingungen offensichtlich missachtet werden;
- das Fahrzeug bereits früher verwarnt wurde;
- unberechtigte Nutzungen wiederholt auftreten;
- Dokumentation, Identifikation und Nachverfolgung einen tatsächlichen Aufwand verursachen.
Es geht nicht darum, aus jedem kurzen Halt automatisch eine Forderung entstehen zu lassen, sondern angemessen reagieren zu können, wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung und Bearbeitungsaufwand entstehen.
Die Situation immer dokumentieren
Auch wenn nur eine Verwarnung gewählt wird, ist es sinnvoll, den Fall korrekt zu dokumentieren.
Die Fotos sollten zeigen:
- das Fahrzeug und sein Kontrollschild;
- den betroffenen Parkplatz;
- die geltende Signalisation;
- eine Übersicht, welche die konkrete Beeinträchtigung verständlich macht.
Datum, Uhrzeit und Ort ergänzen diese Angaben. Mehrere Fotos erklären die Situation häufig besser als eine einzelne Aufnahme.
Entscheidung im Einzelfall
Security Parking lässt der berechtigten Person die Möglichkeit, für jede Situation eine passende Reaktion zu wählen.
Sie kann insbesondere bei einem ersten Fall oder einem sehr kurzen Halt mit einer Verwarnung beginnen und bei einer Wiederholung oder erheblichen Beeinträchtigung eine Entschädigungsforderung erstellen.
Dieser Ansatz schützt private Parkplätze und ermöglicht gleichzeitig ein nachvollziehbares und verhältnismässiges Vorgehen.
Hebt ein sehr kurzer Halt eine Forderung automatisch auf?
Nein. Die Dauer ist ein Beurteilungselement, reicht allein aber nicht aus, um die angemessene Reaktion zu bestimmen.
Auch die konkrete Beeinträchtigung, die Klarheit der Signalisation, die vorgenommenen Schritte und alle weiteren Umstände müssen berücksichtigt werden.
Bei einem Einwand kann die betroffene Person Security Parking die besonderen Umstände mitteilen, damit das Dossier erneut geprüft werden kann.
