Sollte vor einer Entschädigungsforderung eine Verwarnung erfolgen?
Wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf einem Ihrer Parkplätze abgestellt wird, kann eine erste Verwarnung eine gute Lösung sein.
Eine Entschädigungsforderung ohne vorherige Verwarnung ist durchaus üblich. Je nach Situation kann sie jedoch auf Unverständnis stossen, insbesondere wenn es sich um die erste unberechtigte Nutzung handelt oder die Parkplatzregeln bisher nicht konsequent durchgesetzt wurden.
Als Eigentümer, Mieter oder anderweitig berechtigte Person müssen Sie eine unberechtigte Belegung dennoch nicht hinnehmen. Diese kann eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen oder Sie sogar daran hindern, Ihren eigenen Parkplatz zu benutzen.
In welchen Situationen ist eine Verwarnung sinnvoll?
Nach unserer Erfahrung kann eine erste Verwarnung insbesondere in folgenden Situationen angemessen sein:
- Das Fahrzeug gehört einem Nachbarn oder einer Person, die Sie kennen.
- Sie betreiben einen Kundenparkplatz für einen öffentlich zugänglichen Betrieb und möchten eine positive Kundenbeziehung bewahren.
- Sie möchten die fahrzeugführende Person dazu auffordern, Ihre Parkplätze zu respektieren, ohne sofort eine Entschädigungsforderung zu stellen.
- Es haben sich bestimmte Parkiergewohnheiten entwickelt, und Sie möchten zunächst darüber informieren, dass unberechtigte Belegungen Ihrer Parkplätze künftig nicht mehr akzeptiert werden.
- Die Signalisation oder die Organisation des Parkplatzes wurde kürzlich geändert.
Mit einer Verwarnung können die geltenden Regeln unmissverständlich in Erinnerung gerufen werden. Gleichzeitig erhält die fahrzeugführende Person die Möglichkeit, ihr Verhalten anzupassen.
Wann kann eine Entschädigungsforderung angemessener sein?
Eine Entschädigungsforderung kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn Ihnen durch die Belegung eine erhebliche Beeinträchtigung entsteht, die Signalisation eindeutig ist oder die Situation nicht auf einem einfachen Irrtum zu beruhen scheint.
Sie kann ebenfalls angemessen sein, wenn das Fahrzeug bereits verwarnt wurde oder wenn unberechtigte Belegungen häufig vorkommen und die Nutzung des Parkplatzes dauerhaft beeinträchtigen.
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen
Als berechtigte Person entscheiden Sie von Fall zu Fall, ob Sie zunächst eine Verwarnung aussprechen oder direkt eine Entschädigungsforderung stellen möchten.
Mit Security Parking können Sie Ihre Vorgehensweise an die konkrete Situation anpassen. Es wird Ihnen keine automatische Reaktion vorgeschrieben.
Wie erstellt man einen Verwarnungshinweis?
Öffnen Sie in der Security-Parking-Anwendung den Bereich «Tickets / Hefte», um Verwarnungshinweise zu erstellen und auszudrucken.
Damit können Sie zunächst an die geltenden Regeln erinnern, bevor Sie bei einer erneuten unberechtigten Belegung eine Entschädigungsforderung in Betracht ziehen.
